Displaybruch
Man kennt das ja: Um die Digitalkamera immer im richtigen Moment griffbereit zu haben, verzichtet man schon gerne einmal auf die hinderliche Schutzhülle. Bis man die Kamera sonst griffbereit hat, ist der beste Moment auch schon vorbei. Also, ab in die Hosen- oder Handtasche mit der Kamera, sie wird sich mit den anderen Gegen-ständen sicher gut verstehen. Aber Vorsicht, gerade das empfindliche Display findetd das gar nicht lustig und kann schwere Schäden davon tragen. Was dann?
Ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung?
Nein, denn Displaybruch gilt nicht als Material- oder Konstruktions-fehler.
Ein Fall für die Kamera-Garantie?
Ja, denn Displaybruch zählt zum Leistungsumfang unserer Kamera-Garantie. Wir lassen Sie nicht auf Ihren Reparaturkosten sitzen.



