Sturzschaden - Kamera in Einzelteilen
Einmal nicht richtig aufgepasst, eine einzige unachtsame Bewegung - um Ihrer Digitalkamera den Garaus zu machen, braucht es oft nur einen Wimpernschlag. Ruck zuck fühlt sich das gute Stück dann ganz dem Newtonschen Gravitationsgesetz verpflichtet und fällt zu Boden. Als ob dies nicht schon ärgerlich genug wäre, nein, die Digitalkamera löst sich zudem auch noch in ihre Bestandteile auf. Was nun?
Ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung?
Nein, da hier kein Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt .
Ein Fall für die Kamera-Garantie?
Ja, denn Fall- und Sturzschäden werden durch die Kamera-Garantie abgesichert. Gut für Sie, denn wir bezahlen Ihre Reparaturrechnung.



